Paul Mintz wurde am 30.6.1868 in Daugavpils geboren. Nach dem Schulabschluss in Riga studierte er Jura in St. Petersburg und Tartu, wo er 1892 seinen Magister der Rechte ablegte. Zunächst arbeitete er als Rechtsanwalt, seit 1917 war Paul Mintz Dozent an den Universitäten Moskau, Tartu und Riga. 1921 wurde er Professor für Kriminologie, Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität Lettlands in Riga.
Seine politische Laufbahn begann Paul Mintz 1918 in der lettischen Unabhängigkeitsbewegung, für die er Deputierter in der verfassungsgebenden Versammlung war. In den Jahren 1919-1921 war Paul Mintz Finanzminister und Arbeitsminister der Republik Lettland sowie zwischenzeitlich Präsident des lettischen Rechnungshofs.
Als Vorsitzender der Kommission für ein neues Strafgesetzbuch war Paul Mintz in den 1920er Jahren federführend verantwortlich für das lettische Strafgesetzbuch von 1933. Er repräsentierte Lettland auf den internationalen Konferenzen für Strafrecht 1925 in London und 1935 in Berlin, bei der Internationalen Kommission für Strafrecht in Bern 1934 sowie beim Internationalen Büro für die Vereinheitlichung des Strafrechts in Bukarest.
1940 verbannte man ihn samt seiner Familie nach Sibirien, wo er im Taischeter Lager im Jahr 1941 starb.
Paul Mintz gilt als wichtigster Vertreter der liberalen Jurisprudenz im unabhängigen Lettland. Einem europäischen Verständnis von Recht widmete er sein besonderes Engagement; die Erhaltung des Rechtsstaates und der Einsatz für ein friedliches Miteinander in Europa prägten ihn bis zu seinem Lebensende.
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